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   SG Neuruppin, 16.04.2021 - S 26 AS 1630/18   

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SG Neuruppin, 16.04.2021 - S 26 AS 1630/18 (https://dejure.org/2021,19833)
SG Neuruppin, Entscheidung vom 16.04.2021 - S 26 AS 1630/18 (https://dejure.org/2021,19833)
SG Neuruppin, Entscheidung vom 16. April 2021 - S 26 AS 1630/18 (https://dejure.org/2021,19833)
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  • LSG Bayern, 23.02.2017 - L 15 AS 44/17

    Unzulässige Beschwerde- wegen der fehlender Prozessvollmacht

    Auszug aus SG Neuruppin, 16.04.2021 - S 26 AS 1630/18
    Gleichwohl darf das Gericht bei Vorliegen begründeter Zweifel eine Überprüfung der Bevollmächtigung vornehmen und nach Ausübung pflichtgemäßen Ermessens eine schriftliche Vollmacht anfordern ( so zu Recht Bayerisches Landessozialgericht, Beschluss vom 23. Februar 2017 - L 15 AS 44/17 B ER, RdNr 19f mwN ).

    c) Da das Gericht die Frage, ob die Untätigkeitsklage auch aufgrund des Fehlens einer ordnungsgemäßen Bevollmächtigung für das Klageverfahren unzulässig wäre, im Ergebnis offen gelassen hat, war eine auf den Regelungen des § 105 Abs. 1 S 3 SGG iVm § 197a Abs. 1 S 1 SGG iVm § 154 Abs. 1 S 1 der Verwaltungsgerichtsordnung ( VwGO ) sowie § 202 S 1 SGG iVm § 89 Abs. 1 der Zivilprozessordnung ( ZPO ) fußende Kostenentscheidung zu Lasten des vollmachtlosen Vertreters nicht veranlasst ( vgl hierzu Bayerisches Landessozialgericht, Beschluss vom 23. Februar 2017 - L 15 AS 44/17 B ER, RdNr 24 mwN ).

    b) Da das Gericht - wie soeben bereits dargelegt - die Frage, ob die Untätigkeitsklage auch aufgrund des Fehlens einer ordnungsgemäßen Bevollmächtigung für das Klageverfahren unzulässig wäre, im Ergebnis offen gelassen hat, war auch eine auf den Regelungen des § 105 Abs. 1 S 3 SGG iVm § 197a Abs. 1 S 1 SGG iVm § 52 des Gerichtskostengesetzes ( GKG ) beruhende Festsetzung eines Streitwertes ebenfalls nicht veranlasst ( vgl hierzu Bayerisches Landessozialgericht, Beschluss vom 23. Februar 2017 - L 15 AS 44/17 B ER, RdNr 25 ).

  • BSG, 30.10.2014 - B 5 R 8/14 R

    Revisionsgericht - Kontrolle der Auslegung schlüssiger Willenserklärungen

    Auszug aus SG Neuruppin, 16.04.2021 - S 26 AS 1630/18
    Das Gericht ist vor seiner Entscheidung - wie auch im Rahmen der mündlichen Verhandlung - weder zur Darstellung seiner Rechtsansicht ( vgl Bundessozialgericht, Beschluss vom 03. April 2014 - B 2 U 308/13 B, RdNr 8 mwN ) noch zu einem umfassenden Rechtsgespräch verpflichtet ( vgl Bundessozialgericht, Urteil vom 30. Oktober 2014 - B 5 R 8/14 R, RdNr 23 ).
  • BSG, 03.04.2014 - B 2 U 308/13 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel -

    Auszug aus SG Neuruppin, 16.04.2021 - S 26 AS 1630/18
    Das Gericht ist vor seiner Entscheidung - wie auch im Rahmen der mündlichen Verhandlung - weder zur Darstellung seiner Rechtsansicht ( vgl Bundessozialgericht, Beschluss vom 03. April 2014 - B 2 U 308/13 B, RdNr 8 mwN ) noch zu einem umfassenden Rechtsgespräch verpflichtet ( vgl Bundessozialgericht, Urteil vom 30. Oktober 2014 - B 5 R 8/14 R, RdNr 23 ).
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